Was der Kanton Freiburg bezahlt
| Bauarbeiten | Beihilfe des Kantons | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 3'500 CHF + 150 CHF pro kW, + 1'000 CHF, wenn sie Warmwasser erzeugt | Bis zu 70 kW; Gebäudehülle mindestens Klasse E nach GEAK |
| Erdwärmepumpe | Siehe Website des Kantons | — |
| Wärmedämmung | Siehe Website des Kantons | Antrag vor Beginn der Arbeiten |
Quelle: Kanton Freiburg – Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Gut zu wissen:
- In Gebieten, in denen der Anschluss an die Fernwärme obligatorisch ist, wird keine Förderung gewährt.
- Der GEAK ist beim Verkauf eines Gebäudes im Kanton Freiburg obligatorisch.
Fördermittel der Gemeinden
Die Stadt Freiburg, Bulle und weitere Gemeinden verfügen über eigene Förderprogramme. Um die Fördermöglichkeiten Ihrer Gemeinde zu finden, geben Sie Ihre Postleitzahl auf francsenergie.ch (energiefranken.ch auf Deutsch) ein.
Ein einfaches Beispiel
An einem 200 m² grossen, mit Heizöl beheizten Haus werden folgende Massnahmen durchgeführt:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kW: 5'000 CHF;
Geschätzte Gesamtsumme: ca. 5'000 CHF an kantonaler Förderung, zuzüglich einer eventuellen Förderung der Gemeinde und des Steuerabzugs.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Lassen Sie einen GEAK Plus (GEAK Plus in der Deutschschweiz) erstellen, wenn Sie mehrere Massnahmen planen: Dieser gibt die Reihenfolge der Arbeiten vor.
- Holen Sie Offerten von Handwerkern aus der Region ein.
- Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten auf der Plattform des Gebäudeprogramms des Kantons sowie bei Ihrer Gemeinde ein.
- Warten Sie die Bestätigung ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
- Führen Sie die Arbeiten innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist durch.
- Reichen Sie die Belege (Rechnungen, Fotos, Bescheinigungen) ein, um die Förderung zu erhalten.

