Leitfaden Heizung · Aktualisiert am November 2026

Wärmepumpen in der Schweiz: Preise, Fördermittel und Installation (2026)

Preise, Kosten über 20 Jahre, Fördermittel nach Kanton und Schritte, um die Förderung nicht zu verlieren.

Lesezeit: 5 Min. · Vom RenovSwiss-Team

Abbildung eines Hauses, das mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgestattet ist

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In der Schweiz kostet eine Wärmepumpe (WP) für ein Einfamilienhaus in der Regel zwischen 25'000 und 40'000 CHF (Luft-Wasser-System) bzw. zwischen 45'000 und 70'000 CHF (Erdwärmesystem), inklusive Installation. Das ist teurer als ein Heizkessel, doch Fördermittel können einen erheblichen Teil der Kosten decken, und die Heizkosten sinken deutlich. Hier finden Sie die zu erwartenden Preise, die je nach Kanton möglichen Fördermittel sowie die Schritte, die Sie beachten sollten, um Ihren Förderanspruch nicht zu verlieren.

Wie viel kostet eine Wärmepumpe in der Schweiz?

Der Preis hängt vom Typ der Wärmepumpe, von der Grösse und der Wärmedämmung des Hauses, vom Kanton sowie von den damit verbundenen Arbeiten (Heizkörper, Warmwasserspeicher, Elektrik, Bohrarbeiten) ab. Richtwerte für ein Einfamilienhaus, inklusive Installation:

Art der Wärmepumpe Richtpreis Für wen
Luft-Wasser ca. 25'000 bis 40'000 CHF Für die meisten Häuser geeignet, schnelle Installation
Erd-Wasser (Geothermie mit Bohrung) ca. 45'000 bis 70'000 CHF Häuser mit Grundstück, hohe Leistungsanforderungen im Winter

Diese Beträge dienen als Richtwerte und variieren je nach Kanton, Stadt und Zugänglichkeit der Baustelle: Massgeblich sind ausschliesslich die Offerten der Installateure.

Die tatsächliche Berechnung: die Kosten über 20 Jahre

Der Anschaffungspreis sagt nicht alles aus. Raiffeisen hat drei Systeme für ein 200 m² grosses Haus verglichen, das jährlich 3'000 Liter Heizöl verbrauchte:

System Investition Jährliche Kosten (Energie + Wartung) Gesamtkosten über 20 Jahre
Heizölheizung 20'000 CHF 4'169 CHF ca. 98'400 CHF
Erdwärmepumpe 59'000 CHF 1'535 CHF ca. 89'700 CHF
Luft-Wasser-Wärmepumpe 32'200 CHF 1.881 CHF ca. 69'800 CHF

In diesem Beispiel ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe über einen Zeitraum von 20 Jahren etwa 30 % günstiger als Heizöl, und zwar noch vor Berücksichtigung der Fördermittel (Raiffeisen).

Gesamtkosten über 20 Jahre: Heizöl, Luft-Wasser-Wärmepumpe und Erdwärmepumpe
Gesamtkosten über 20 Jahre: Heizöl, Luft-Wasser-Wärmepumpe und Erdwärmepumpe

Luft-Wasser oder Erdwärme: Wofür sollten Sie sich entscheiden?

Luft-Wasser-Wärmepumpe Boden-Wasser-Wärmepumpe (Geothermie)
Anschaffungskosten Niedriger Höher (Bohrpauschale)
Fördermittel Niedriger Deutlich höher
Leistung im Winter Rückgang bei grosser Kälte Das ganze Jahr über stabil
Geräuschentwicklung Aussengerät muss sorgfältig aufgestellt werden Geräuscharm
Genehmigung Häufig ist eine kommunale Genehmigung erforderlich (Lärm, Standort) Kantonale Bohrgenehmigung

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe eignet sich für die meisten Häuser. Geothermie ist in der Anschaffung teurer, aber leistungsfähiger und nachhaltiger; die höheren Fördermittel verringern den Preisunterschied.

Fördermittel: 3 Stufen, die sich addieren

In der Schweiz stammen die Fördermittel vom Bund, vom Kanton und oft auch von der Gemeinde. Die Höhe und die Bedingungen variieren von Kanton zu Kanton.

Kurz zusammengefasst
  1. Ihr Kanton übernimmt den Grossteil der Förderung. Ihre Gemeinde gewährt manchmal einen zusätzlichen Zuschuss.
  2. Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie die Offerte unterzeichnen und bevor die Arbeiten beginnen. Danach ist es zu spät.
  3. Rechnen Sie mit einigen Tausend Franken für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und oft mit einem höheren Betrag für Geothermie. Beispielsweise im Kanton Waadt: 5'000 CHF für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus.
Die drei Förderstufen für eine Wärmepumpe in der Schweiz
Die drei Förderstufen für eine Wärmepumpe in der Schweiz

1. Der Bund: das Gebäudeprogramm und die Steuern

Das Gebäudeprogramm wird vom Bund und den Kantonen finanziert. Der Bund legt den Rahmen fest, doch Ihr Kanton bestimmt die Höhe der Fördermittel und bearbeitet den Antrag. Energiesparende Investitionen in ein bestehendes Gebäude können je nach den Vorschriften Ihres Kantons auch von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

2. Der Kanton: Er zahlt die Förderung aus

Beihilfebeträge der Westschweizer Kantone für ein Einfamilienhaus:

Kanton Luft-Wasser-Wärmepumpe Erd-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Geothermie) Beispiel für eine Wärmepumpe mit 10 kW
Waadt 5'000 CHF Pauschale (Einfamilienhaus, bis zu 15 kW) 20'000 CHF Pauschale (Einfamilienhaus, unter 20 kW) Luft-Wasser 5'000 CHF · Geothermie 20'000 CHF
Genf 3'000 CHF + 400 CHF pro kW 3'000 CHF + 800 CHF pro kW Luft-Wasser-Wärmepumpe 7'000 CHF · Erdwärme 11'000 CHF
Freiburg 3'500 CHF + 150 CHF pro kW, + 1'000 CHF, wenn die Wärmepumpe Warmwasser erzeugt Siehe Website des Kantons Luft-Wasser-Wärmepumpe 5'000 CHF (6'000 CHF mit Warmwasserbereitung)
Jura 3'500 CHF Pauschale (bis zu 15 kW) 5'000 CHF + 180 CHF pro kW Luft-Wasser 3'500 CHF · Geothermie 6'800 CHF
Wallis Berechnung anhand der Leistung der Wärmepumpe Berechnung anhand der Leistung der Wärmepumpe Siehe Website des Kantons
Neuchâtel Zur Website des Kantons Siehe Website des Kantons —

Beträge für eine Wärmepumpe, die eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, gemäss den im November 2026 konsultierten offiziellen Websites. Diese können sich im Laufe des Jahres ändern: Erkundigen Sie sich daher stets bei Ihrem Kanton, bevor Sie den Antrag einreichen. In Genf muss der Antrag mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten eingehen.

Bern, Zürich, Tessin und die übrigen Kantone: Jeder Kanton hat seine eigene Förderskala. Finden Sie die für Ihren Kanton geltende Regelung auf leprogrammebatiments.ch, indem Sie Ihren Kanton auswählen.

Häufige Bedingungen, beispielsweise im Kanton Waadt: Die Wärmepumpe muss die Hauptheizungsanlage sein und sowohl die Heizung als auch die Warmwasserversorgung abdecken; die Heizkörper müssen mit Thermostatventilen ausgestattet sein; bei einem vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäude ist ein GEAK erforderlich; und es darf nichts gekauft oder begonnen werden, bevor die schriftliche Genehmigung des Kantons vorliegt.

3. Die Gemeinde: der oft vergessene Zuschuss

Viele Gemeinden ergänzen die Fördermittel des Kantons durch eigene Zuschüsse. Erkundigen Sie sich bei der Energieabteilung Ihrer Gemeinde oder auf francsenergie.ch.

Finden Sie die Fördermittel Ihres Kantons →

Die Schritte zur Installation Ihrer Wärmepumpe

  1. Erstellen Sie eine Gebäudeanalyse: Für Altbauten wird häufig ein GEAK (kantonales Gebäudeenergiezertifikat) verlangt, das Ihnen bei der Wahl der richtigen Leistung hilft.
  2. Holen Sie mehrere Offerten von Installateuren in Ihrer Region ein, die sich auf dieselbe Leistung und denselben Leistungsumfang beziehen.
  3. Reichen Sie den Förderantrag vor jedem Kauf oder jeder Baumassnahme ein. In den meisten Kantonen wird ein bereits begonnenes Projekt nicht mehr gefördert.
  4. Beantragen Sie die erforderlichen Genehmigungen: kommunale Genehmigung für die Ausseneinheit (Lärm, Standort), kantonale Genehmigung für eine Bohrung.
  5. Installation und Inbetriebnahme: Die Arbeiten dauern einige Tage, doch rechnen Sie zwischen Vertragsunterzeichnung und Inbetriebnahme mit mehreren Wochen oder sogar einigen Monaten.
  6. Senden Sie die Belege an den Kanton (Rechnungen, Bescheinigungen, aktueller GEAK, falls verlangt), um die Förderung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich eine Wärmepumpe?

Die Anschaffungskosten sind zwar höher, doch die jährlichen Kosten fallen deutlich geringer aus. Im Beispiel von Raiffeisen kostet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe etwa 1'900 CHF pro Jahr, während die Kosten für Heizöl bei fast 4'200 CHF liegen.

Kann ich nach Abschluss der Arbeiten einen Zuschuss beantragen?

In der Regel nicht. Im Kanton Waadt beispielsweise dürfen weder Anschaffungen noch Arbeiten vor der schriftlichen Genehmigung durch den Kanton beginnen.

Ist eine Genehmigung erforderlich?

Häufig ja: Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe unterliegt die Ausseneinheit den Lärmschutzvorschriften; bei geothermischen Anlagen ist für die Bohrung eine kantonale Genehmigung erforderlich. Ihre Gemeinde erteilt Ihnen Auskunft.

Reichen meine derzeitigen Heizkörper aus?

Oftmals ja, sofern das Gebäude ordnungsgemäss gedämmt ist. Ein Installateur prüft dies bei der Offerte; für die Förderung werden häufig Thermostatventile verlangt.

Funktioniert eine Wärmepumpe in den Bergen?

Ja. In höheren Lagen ist Geothermie oft besser geeignet, und einige Kantone verlangen oberhalb von 1'000 m eine bessere Wärmedämmung.

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