Was der Kanton St. Gallen bezahlt
| Bauarbeiten | Beihilfe des Kantons | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 2'800 CHF bis 20 kW, danach 1'600 CHF + 60 CHF pro kW; + 350 CHF für das Zertifikat | Bis zu 70 kW |
| Erdwärmepumpe | 6'000 CHF bis 20 kW, danach 2'400 CHF + 180 CHF pro kW | Bis zu 70 kW |
| Dämmung (Einzelelemente) | 40 CHF pro m² | Beheiztes Gebäude, Baugenehmigung vor dem Jahr 2000 |
| Bonus für die Energieeffizienz der Gebäudehülle | 30 CHF/beheizter m² (Klasse C), 40 CHF/m² (Klasse B oder A) | Je nach erreichter GEAK-Klasse |
| Heizkörper oder Fussbodenheizung (Erstinstallation) | Bis zu 15'000 CHF für ein Einfamilienhaus (bis zu 250 beheizte m²) | Bei Ersatz einer Elektro- oder fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss |
| Zähler und Überwachung der Wärmepumpe | 1'500 CHF | Wärmepumpe bis zu 70 kW |
| Sanierungsplan durch einen Experten („Gebäudemodernisierung mit Konzept“) | 4'500 CHF für ein Einfamilienhaus, + 2'500 CHF Prämie, wenn Sie eine Massnahme innerhalb von 2 Jahren umsetzen | Vom Kanton anerkannter Experte |
| Lademöglichkeiten in Parkhäusern | 300 CHF pro Stellplatz für die Stromleitung, 800 CHF pro Ladestation | Mindestens 4 Ladestationen, Parkplatz vor 2021 genehmigt |
| Grossanlagen (über 70 kW) | + 30 % Prämie | Vollständiges Dossier muss bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden (gilt nicht für Einfamilienhäuser) |
Quelle: Energieagentur St. Gallen – Broschüre „Energieförderung“ · Stadt St. Gallen – Energiefonds.

Gut zu wissen:
- Befristeter Bonus: Grosse Heizungsanlagen (über 70 kW, z. B. ein grosses Mehrfamilienhaus) erhalten 30 % mehr, wenn die vollständigen Unterlagen bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Dieser Bonus gilt nicht für Wärmepumpen in Einfamilienhäusern.
- 2027: Nach Angaben der St. Galler Energieagentur (3. November 2026) werden die Beträge voraussichtlich unverändert bleiben, sind jedoch noch nicht bestätigt. Wir werden die Seite aktualisieren, sobald sie veröffentlicht werden.
- Gut zu wissen: Wenn Ihr Haus weder über Heizkörper noch über eine Fussbodenheizung verfügt (z. B. Elektroheizkörper), übernimmt der Kanton bis zu 15'000 CHF für deren Einbau im Zuge der Umstellung auf eine Wärmepumpe.
Fördermittel der Gemeinden
Die Stadt St. Gallen verfügt über einen eigenen Energiefonds, der die Fördermittel des Kantons ergänzt. Um die Fördermittel Ihrer Gemeinde zu finden, suchen Sie anhand Ihrer Postleitzahl auf francsenergie.ch (energiefranken.ch auf Deutsch).
Ein einfaches Beispiel
Ein 200 m² grosses, mit Heizöl beheiztes Haus führt folgende Massnahmen durch:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kW: 2'800 CHF;
- Dämmung von 120 m² Fassade und Dach: ca. 4'800 CHF (zum Basissatz);
Geschätzte Gesamtsumme: ca. 7'600 CHF an kantonalen Fördermitteln, zuzüglich allfälliger gemeindlicher Fördermittel und des Steuerabzugs.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Lassen Sie einen GEAK Plus (GEAK Plus in der Deutschschweiz) erstellen, wenn Sie mehrere Massnahmen planen: Dieser gibt die Reihenfolge der Arbeiten vor.
- Holen Sie Offerten von Handwerkern aus der Region ein.
- Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten auf der Plattform des Gebäudeprogramms des Kantons sowie bei Ihrer Gemeinde ein.
- Warten Sie die Bestätigung ab, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
- Führen Sie die Arbeiten innerhalb der in der Förderzusage angegebenen Frist durch.
- Reichen Sie die Belege (Rechnungen, Fotos, Bescheinigungen) ein, um die Förderung zu erhalten.

