Fördermittel · Zug

Zug: Die Energiefördermittel bleiben bis 2027 unverändert

Der Kanton Zug hat uns dies bestätigt: Die Beträge und Bedingungen seines Förderprogramms bleiben im Jahr 2027 unverändert. Wärmepumpen, Dämmung, GEAK Plus: Was Sie erhalten können.

Veröffentlicht am · Lesezeit: 3 Min. · Vom RenovSwiss-Team

Blick auf die Stadt Zug und ihren See

Kurz gesagt

  1. Die Fördermittel des Kantons Zug bleiben im Jahr 2027 unverändert.
  2. Für eine 10-kW-Erdwärmepumpe werden 24'000 CHF gewährt – einer der höchsten Förderbeträge in der Schweiz.
  3. Fast alle Zuger Gemeinden gewähren zusätzlich eigene Fördermittel.

Gute Nachrichten für Zuger Hausbesitzer: Der Kanton Zug hat uns am 5. November 2026 bestätigt, dass die Bedingungen und Beträge seines Energieförderprogramms im Jahr 2027 unverändert bleiben. Zug ist der erste Kanton, der uns seine Förderbeträge für 2027 bestätigt hat. In den meisten anderen Kantonen werden diese erst im Dezember oder Januar bekannt gegeben.

Wie viel können Sie erhalten?

Hier sind die wichtigsten Fördermassnahmen des Kantons, die 2026 und 2027 gelten:

MassnahmenFörderung durch den Kanton Zug
Luft-Wasser-Wärmepumpe8'500 CHF bis 30 kW
Erdwärmepumpe20'000 CHF + 400 CHF pro kW
Anschluss an ein Fernwärmenetz4'000 CHF + 200 CHF pro kW
Holzheizung (bis zu 70 kW)4'000 CHF + 75 CHF pro kW
Dämmung (Gebäude mit Baugenehmigung vor dem Jahr 2000)60 CHF pro m², + 60 CHF pro m², wenn die Fläche mit Solarmodulen bedeckt ist
Bonus für umfassende Renovierung+ 30 CHF pro m²
GEAK Plus (GEAK Plus)1'500 CHF für den ersten GEAK Plus des Gebäudes
Solarthermie1'200 CHF + 500 CHF pro kW
Luft-Wasser-Wärmepumpe, installiert im Garten eines Hauses
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe: bis zu 8'500 CHF Fördermittel vom Kanton Zug (Foto: Unsplash)

Ein konkretes Beispiel

Eine Familie aus Baar ersetzt ihre Ölheizung durch eine 10-kW-Erdwärmewärmepumpe und erstellt zunächst einen GEAK Plus, um die Arbeiten zu planen:

  • Erdwärmewärmepumpe: 20'000 + 10 × 400 = 24'000 CHF;
  • GEAK Plus: 1'500 CHF;
  • Gesamtfördersumme des Kantons: 25'500 CHF, zuzüglich der Förderung durch die Gemeinde und der Steuerabzüge.

Vergessen Sie nicht die Förderung Ihrer Gemeinde

Häuser am Zugersee bei Sonnenuntergang
Am Zugersee: Fast jede Gemeinde hat ihr eigenes Förderprogramm (Foto: Unsplash)

Fast alle Gemeinden im Kanton Zug verfügen über ein eigenes Förderprogramm, das das kantonale Programm ergänzt. Um die Fördermittel Ihrer Gemeinde zu finden, geben Sie Ihre Postleitzahl auf der Website energiefranken.ch ein, auf der die Programme aus der ganzen Schweiz zusammengefasst sind.

Tipp

Die Fördermittel des Kantons werden ausgezahlt, solange das Jahresbudget nicht ausgeschöpft ist. Wenn Sie ein Projekt für das Jahr 2027 planen, reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig im Jahr ein – und immer vor Beginn der Arbeiten.

Wie stellen Sie den Antrag?

  1. Holen Sie Offerten von Handwerkern aus Ihrer Region ein.
  2. Reichen Sie den Antrag auf der offiziellen Seite des Kantons ein, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
  3. Warten Sie auf die Bestätigung des Kantons und beginnen Sie dann mit den Arbeiten.
  4. Reichen Sie die Rechnungen nach Abschluss der Arbeiten ein, um die Förderung zu erhalten.

Alle Beträge, Rechner und offiziellen Links finden Sie auf unserer Seite „Subventionen des Kantons Zug“.

Unsere Empfehlung

  • Wenn Ihre Öl- oder Gasheizung älter als 15 Jahre ist, sollten Sie sich jetzt auf deren Austausch vorbereiten: Die Förderbeträge für 2027 stehen fest und ändern sich nicht.
  • Führen Sie zunächst einen GEAK Plus durch: Dieser wird subventioniert (1'500 CHF) und liefert Ihnen einen kostenkalkulierten Sanierungsplan.
  • Erkundigen Sie sich vor der Unterzeichnung der Offerten nach den Fördermitteln Ihrer Gemeinde; diese kommen zu denen des Kantons hinzu.

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