In der Schweiz kostet die Renovierung einer Wohnung in der Regel zwischen 500 und 1'000 CHF pro m² bei einer leichten Renovierung und zwischen 1'000 und 2'500 CHF pro m² bei einer Komplettrenovierung. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Baumassnahme ist die Reihenfolge der Arbeiten: Man beginnt mit dem, was in den Wänden verborgen ist, und schliesst mit dem ab, was sichtbar ist.
Wie viel kostet die Renovierung einer Wohnung?
| Art der Renovierung | Was ist darin enthalten? | Richtpreis |
|---|---|---|
| Auffrischung | Anstrich, kleinere Arbeiten, einige Ausstattungselemente | ca. 20 bis 50 CHF/m² nur für den Anstrich |
| Leichte Renovierung | Anstrich, Bodenbeläge, einige Einrichtungsgegenstände | ca. 500 bis 1'000 CHF/m² |
| Komplette Renovierung | Elektrik, Sanitär, Bodenbeläge, Küche, Badezimmer | ca. 1'000 bis 2'500 CHF/m² |
| Umfassender Umbau | Verschiebung von Wänden, neue Raumaufteilung | ca. 2'500 bis 3'500 CHF/m² |
Einige häufig vorkommende Posten:
| Posten | Richtpreis |
|---|---|
| Küche | ca. 20'000 bis 50'000 CHF |
| Badezimmer | ca. 15'000 bis 30'000 CHF |
| Modernisierung der Elektroinstallation | ca. 80 bis 150 CHF/m² |
| Bodenbeläge (Fliesen oder verlegtes Parkett) | ca. 50 bis 200 CHF/m² |
Quelle: Neho. Diese Beträge variieren je nach Kanton, Stadt und Zugänglichkeit der Baustelle: Massgeblich sind ausschliesslich die Offerten.

Beispiel: Bei einer 80 m² grossen Wohnung belaufen sich die Kosten für eine leichte Renovierung auf etwa 40'000 bis 80'000 CHF und für eine Komplettrenovierung auf etwa 80'000 bis 200'000 CHF.
Wo soll man anfangen?
1. Bestandsaufnahme
Erstellen Sie eine Liste dessen, was erneuert werden muss und was erhalten bleiben kann: Elektrik, Leitungen, Fenster, Böden, Küche, Bad. Bei einem Gebäude, das vor 1990 erbaut oder renoviert wurde, sollten Sie vor jeglichen Abbrucharbeiten eine Asbestuntersuchung vornehmen lassen (Suva).
2. Legen Sie das Budget und die Prioritäten fest
Teilen Sie die Arbeiten in drei Gruppen ein: unverzichtbar (Sicherheit, Elektrik, Undichtigkeiten), sinnvoll (Küche, Badezimmer) und Komfort (Ausbau, Dekoration). Halten Sie eine Reserve von 10 bis 15 % für Unvorhergesehenes bereit.
3. Die Hausordnung prüfen
Bei Stockwerkeigentum (StWE) lesen Sie bitte den folgenden Abschnitt. Sind Sie Mieter, ist vor Beginn jeglicher Arbeiten die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung unerlässlich.
4. Holen Sie Offerten ein
Für eine komplette Renovierung können Sie sich an einen Generalunternehmer wenden, der alle Gewerke koordiniert, oder jeden Handwerker einzeln beauftragen. Die erste Lösung ist einfacher; die zweite kann kostengünstiger sein, erfordert jedoch mehr Aufwand bei der Überwachung.
In welcher Reihenfolge sollten die Arbeiten durchgeführt werden?
- Abbruch und Entsorgung der Abfälle.
- Rohbau: Versetzen von Wänden, Schaffen von Öffnungen.
- Installationen: Elektrik, Sanitär, Heizung – alles, was durch Wände und Böden verläuft.
- Fenster und Dämmung, sofern vorgesehen.
- Trockenbau, Estrich und Abdichtung.
- Küche und Badezimmer.
- Bodenbeläge: Fliesen, Parkett.
- Anstrich und Endbearbeitung – zum Schluss.
- Abnahme mit dem Handwerker: Notieren Sie sich schriftlich die Mängel, die vor der letzten Zahlung behoben werden müssen.

Verlegen Sie niemals Parkett oder streichen Sie die Wände, bevor die Elektro- und Sanitärarbeiten abgeschlossen sind. Das Nachschneiden einer Fuge in einer neuen Wand ist kostspielig.
Renovierung im Stockwerkeigentum (StWE): Was Sie wissen müssen
- Eigentumswohnungen: Sie entscheiden allein über die Arbeiten innerhalb Ihrer Wohnung (Böden, Küche, Anstrich), unter Einhaltung des Reglements des Stockwerkeigentums (StWE).
- Gemeinschaftsbereiche: Das Dach, die Fassade, die Heizung, die tragenden Wände und die Hauptleitungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Eigentümergemeinschaft. Über Instandhaltungsarbeiten wird in der Regel mit einfacher Mehrheit abgestimmt; über wertsteigernde Massnahmen mit qualifizierter Mehrheit (Raiffeisen).
- Informieren Sie den Verwalter und die Nachbarn vor Beginn der Bauarbeiten: Lärmschutzzeiten, Aufzug, Abfallentsorgung.
- Renovationsfonds: Bei grösseren gemeinschaftlichen Arbeiten können dadurch zusätzliche Beiträge vermieden werden. Der Schweizer Verband der Stockwerkeigentümer empfiehlt, jährlich 0,3 % des Versicherungswerts des Gebäudes in diesen Fonds einzuzahlen.
Ist eine Genehmigung erforderlich?
Innenausbauarbeiten ohne bauliche Veränderungen erfordern in der Regel keine Baugenehmigung. Eine Baugenehmigung kann erforderlich sein, wenn eine tragende Wand versetzt, das Erscheinungsbild der Fassade oder der Fenster verändert oder die Nutzung eines Raums geändert wird. Erkundigen Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei Ihrer Gemeinde.
